Hygiene im ambulanten Bereich

Hygiene im ambulanten Bereich

Nach den Medizinhygieneverordnungen der Bundesländer haben Leiter von medizinischen Einrichtungen zu gewährleisten, dass die dem jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechenden personell-fachlichen, betrieblich-organisatorischen sowie baulich-funktionellen Voraussetzungen für die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Hygiene und Infektionsprävention geschaffen und die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um nosokomiale Infektionen zu verhüten und die Weiterverbreitung von Krankheitserregern, insbesondere solcher mit Resistenzen, zu vermeiden.
Hierbei hilft die Tatzel GmbH
Nach den Medizinhygieneverordnungen der Bundesländer sind Neu- und Umbauvorhaben von Einrichtungen für ambulantes Operieren vor Beantragung der Baugenehmigung oder vor ihrer Durchführung hinsichtlich der hygienischen Anforderungen durch einen Krankenhaushygieniker zu bewerten.
Nach den einschlägigen Empfehlungen der KRINKO sind regelmäßige Hygieneschulungen, z.B. zu Hände- und Basishygiene oder zum hygienischen Umgang bei Punktionen, Injektionen und in der Infusionstherapie durchzuführen.
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Nach dem Infektionsschutzgesetz haben Leiter medizinischer Einrichtungen sicherzustellen, dass innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in Hygieneplänen festgelegt sind.
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Zu bestimmten Tätigkeiten, an die hohe hygienische Anforderungen gestellt werden (z. B. Umgang mit Parenteralia), sollen regelmäßig Prozess-beobachtungen durchgeführt, ausgewertet und kommuniziert werden.
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Nach den Medizinhygieneverordnungen der Bundesländer haben Leiter von medizinischen Einrichtungen zu gewährleisten, dass die dem jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechenden personell-fachlichen, betrieblich-organisatorischen sowie baulich-funktionellen Voraussetzungen für die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Hygiene und Infektionsprävention geschaffen und die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um nosokomiale Infektionen zu verhüten und die Weiterverbreitung von Krankheitserregern, insbesondere solcher mit Resistenzen, zu vermeiden.
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Zu den Aufgaben eines Krankenhaushygienikers zählt die Supervision aller von anderen Mitgliedern des Hygieneteams erstellten Arbeitsanweisungen (wie Aufbereitungs-, Reinigungs- und Desinfektionspläne).
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Bei der Beschaffung von medizinischen Geräten/ Materialien oder Medizinprodukten sind in der Regel hygienische Aspekte (z. B. Aufbereitbarkeit, Wechselfrequenzen, etc.) mit zu beachten.
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Beispiele für mikrobiologische Befunde sind Trinkwasser- oder Dialysewasserproben, Kontrollen von Reinigungs- und Desinfektionsprozessen, Luftproben, Oberflächenkulturen, etc.
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